Aktionswoche Schuldnerberatung 2017: Mit Rat und Tat gegen die Schulden

12.06.2017

„Wenn Menschen in finanzielle Not geraten, brauchen sie Unterstützung – unabhängig von der Einkommenssituation“, erklärt Xenja Winziger, Fachberaterin für Schuldnerberatung beim AWO Bezirksverband Westliches Westfalen mit Sitz in Dortmund. Anlass ist die bundesweite Aktionswoche vom 19. - 23.06.2017. Existenznöte führen zu psychischen Belastungen und gesundheitlichen Einschränkungen. Oftmals ist das Familienleben durch die anhalten Sorgen sehr belastet. „Nicht selten entsteht ein Teufelskreis, den die Betroffenen ohne Hilfe nicht durchbrechen können. Viele Ratsuchende benötigen daher nicht nur rechtliche und wirtschaftliche Hilfestellung, sondern auch Unterstützung in sozialen Fragen“, so Winziger weiter.

Verschuldung ist kein Einzelfall. Allein in NRW haben rund 64.000 Personen wegen finanzieller Probleme im Jahr 2015 eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht. Fast 10 Prozent der Bevölkerung hat mit Schulden zu kämpfen. Nicht selten können Schuldner ihre Lasten nicht mehr begleichen und es droht die Überschuldung. Hauptursachen für eine Überschuldung waren Arbeitslosigkeit, längerfristiges Niedrigeinkommen, gesundheitliche Probleme, Trennung oder Tod des Partners.

Dabei muss das Hilfenetz dringend ausgebaut werden. „Das ist notwendig, um – insbesondere im ländlichen Raum – den tatsächlichen Bedarf zu decken und lange Wartezeiten zu vermeiden.“ Prävention muss ebenfalls im Zentrum stehen und darf nicht als Zubrot verstanden werden. Notwendig sei auch der politische Wille, die finanzielle Kompetenz von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. „Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss mit einem Rechtsanspruch gesichert werden, damit dieses vielfach erfolgreiche Angebot verstetigt wird“, sagt Winziger.

Notwendig ist auch die bedarfsdeckende Existenzsicherung für alle. Eine politikfeldübergreifende Strategie sei erforderlich, um insbesondere Armut von Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen. Viele Ratsuchende seien in Niedriglohnbeschäftigungsverhältnissen tätig und sind sogenannte „Hartz IV-Aufstocker“ erläutert Winziger und weiter „Personen mit niedrigem Einkommen dürften nicht länger gezwungen sein, bei größeren Anschaffungen, wie eine Waschmaschine oder ein Kühlschrank Finanzierungsangebote zu nutzen oder Darlehen beim Jobcenter aufzunehmen.“ Auch der Anteil für Strom im Regelbedarf der Grundsicherung muss angehoben werden. Nach Auffassung der AWO gehört die Grundversorgung mit Energie zur Existenzsicherung. Die gestiegenen Energiekosten führen dazu, dass immer mehr Menschen die Strom- und Heizkostenrechnung nicht mehr bezahlen und sich verschulden“, sagt die Fachberaterin.

Für verschuldete Menschen, die Beitragsrückstände bei der Krankenkasse haben, muss der Zugang zur Regelversorgung ermöglicht werden. Zudem müssen für Kleinselbstständige bezahlbaren Lösungen für die gesetzliche Krankenversicherung geschaffen werden.

Das 2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto erfüllt eine wichtige Schutzfunktion für Überschuldete. Doch es fehlt hier oftmals an ausreichenden Informationen und Anlaufstellen Vorort. Mancherorts geben nur die Schuldnerberatungsstellen die entsprechenden Bescheinigungen aus. Hier ist Politik gefordert, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen, damit die Schuldnerberatungsstellen nicht unnötig belastet werden.

Schließlich müssen die Stellen angemessen ausgestattet werden, damit die Beratungen weiterhin so erfolgreich sind.

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