Weniger behindern, mehr möglich machen: Mit diesem Anspruch wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet, das 2017 in Kraft getreten ist. Rund um das neue Gesetz informierten sich 90 Fachkräfte aus ganz NRW. Zu der Fachveranstaltung hatte der „Arbeitskreis Behindertenhilfe“ der AWO Landesarbeitsgemeinschaft in die Bezirksgeschäftsstelle nach Dortmund geladen.
Geschäftsführer Uwe Hildebrandt betonte in seiner Begrüßung, dass mit dem Gesetz ein weiterer Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft gemacht werde. „Wir sehen aber durchaus noch Optimierungsbedarf.“
Rechtsanwalt Reinhold Hohage, Fachanwalt für Sozialrecht, erläuterte die wichtigsten Auswirkungen und Änderungen des Bundesteilhabegesetzes. Zu diesen zählen unter anderem die Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX als eigenes Leistungsgesetz, mehr Selbstbestimmung für Betroffene, die Auflösung von Komplexleistungen in Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Grundsicherung sowie die Einführung einer unabhängigen Teilhabeberatung.
Um all diese Neuerungen umzusetzen und die damit verbundenen Ziele zu erreichen, wird es nötig sein, dass alle Beteiligten sich konstruktiv und zielführend an der Ausgestaltung des neuen Gesetzes beteiligen. Fazit des Tages: Das neue Gesetz läutet einen Systemwechsel ein, der die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Ziel hat.