Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.
Downloads
Neuigkeiten
Meldung vom 25.04.2024
Bereits zum dritten Mal hat der AWO Bezirk Westliches Westfalen einen 160-Stunden-Qualifizierungskurs für Quereinsteigende in Kitas durchgeführt. 20 Teilnehmende freuten sich über den Abschluss.
Meldung vom 23.04.2024
Die Zeiten sind herausfordernd: Rechtsruck, Fachkräftemangel und Sparhaushalte auf Bundes- und Landesebene, die den Sozialbereich hart treffen – die AWO im Westlichen Westfalen hat auf ihrer Bezirkskonferenz am 20. April in Gelsenkirchen auf Krisen reagiert und die Segel entsprechend gesetzt.
Meldung vom 23.04.2024
Beruflicher Quereinstieg in Kindertageseinrichtungen – dieses Thema stand beim Fachtag des AWO Bezirks Westliches Westfalen im Fokus.