Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.
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Neuigkeiten
Meldung vom 26.03.2024
Am Internationalen Tag gegen Rassismus haben sich sie AWO-Seniorenzentren einiges einfallen lassen, um zu protestieren.
Meldung vom 26.03.2024
Politiker*innen, Menschen aus den AWO-Seniorenzentren und Vertreter*innen des Bezirksverbandes Westliches Westfalen haben gemeinsam gegen rechts protestiert. Vor dem Landtag in Düsseldorf bildeten sie eine Menschenkette.
Meldung vom 19.03.2024
Am Tag gegen Rassismus (21. März) setzen AWO-Seniorenzentren und Pflegeschulen mit Politiker*innen ein Zeichen gegen rechts